Einverständniserklärung zum Besuch von Kindern unter 14 Jahren
Kinder von 8 bis 13 Jahre dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten (telefonische Erreichbarkeit vorausgesetzt, Formular im Treffpunkt andersARTick oder per E-Mail erhältlich) allein den Treffpunkt andersARTick besuchen. Mit der Erlaubnis erteilen die Erziehungsberechtigten den Mitarbeitenden Weisungsbefugnis für die Zeit des Aufenthalts. Wenn den Weisungen zum respektvollen Miteinander (siehe oben) oder zur Nutzung der Räume nicht Folge geleistet werden, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten zur umgehenden Abholung des Kindes. Erziehungsberechtigte haften für alle Schäden durch die Kinder.
Das Formular wird ausgedruckt im Treffpunkt andersARTick hinterlegt, damit die Mitarbeitenden im Bedarfsfall darauf zurück greifen können. Sollte eine telefonische Erreichbarkeit der erziehungsberechtigen Person nicht gewährleistet sein, darf sich das Kind nicht allein im Treffpunkt andersARTick aufhalten. Eine stichpunktartige Überprüfung der Erreichbarkeit erfolgt durch die Mitarbeitenden beim Eintreffen des Kindes im Treffpunkt andersARTick.